{"id":157,"date":"2019-07-17T09:23:35","date_gmt":"2019-07-17T07:23:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.absee-laser.com\/?page_id=157"},"modified":"2020-03-26T09:27:21","modified_gmt":"2020-03-26T08:27:21","slug":"agb-unternehmen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.absee-laser.com\/de\/agb-unternehmen\/","title":{"rendered":"AGB f\u00fcr Unternehmen"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\"  style='background-color: rgba(255,255,255,0);background-position: center center;background-repeat: no-repeat;padding-top:0px;padding-right:0px;padding-bottom:0px;padding-left:0px;'><div class=\"fusion-builder-row fusion-row \"><div  class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion_builder_column_1_1 fusion-builder-column-1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last 1_1\"  style='margin-top:0px;margin-bottom:20px;'>\n\t\t\t\t\t<div class=\"fusion-column-wrapper\" style=\"padding: 0px 0px 0px 0px;background-position:left top;background-repeat:no-repeat;-webkit-background-size:cover;-moz-background-size:cover;-o-background-size:cover;background-size:cover;\"   data-bg-url=\"\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"fusion-text\"><p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der ABSee Laser gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich rechtlichen Sonderverm\u00f6gens im Sinne des \u00a7 310<\/strong><\/p>\n<h3><strong>A) Allgemeine Bedingungen<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li><strong> Geltungsbereich, Vertragspartner<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>1.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend \u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr alle Kaufvertr\u00e4ge von Waren und Dienstleistungen, die der Vertragspartner (nachfolgend \u201eKunde\u201c) mit ABSee-Laser abschlie\u00dft. Kunden sind ausschlie\u00dflich Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliche Sonderverm\u00f6gen, die als Wiederverk\u00e4ufer die Waren des Anbieters weiter verkaufen oder gewerblich verwenden.<\/p>\n<p>1.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltigen Fassung. Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der K\u00e4ufer werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdr\u00fccklich zugestimmt haben. Die Durchf\u00fchrung der Leistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.<\/p>\n<p>1.3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vertr\u00e4ge, die mit ABSee-Laser abgeschlossen werden, kommen mit dem nachfolgend genannten Vertragspartner zu Stande (nachfolgend \u201eAnbieter\u201c):<\/p>\n<p>ABSee-Laser, Inh.: Florian Rotter, Rolandstrasse 71-75, 87437 Kempten (Allg\u00e4u), Deutschland, E-Mail: info@absee-laser.com<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Vertragsschluss<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>2.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen bei ABSee-Laser stellen keine rechtlich bindenden Angebote, sondern eine Aufforderung an den Kunden dar, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Durch Bestellung gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen oder schriftlich genannten Waren ab. Die Best\u00e4tigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Anbieter kann die Bestellung des Kunden durch Versand einer Auftragsbest\u00e4tigung oder durch Auslieferung der Ware annehmen.<\/p>\n<p>2.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mit der Annahme wird der Vertrag geschlossen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Verg\u00fctung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein g\u00fcltigen Preisen des Anbieters berechnet. Verg\u00fctungen sind grunds\u00e4tzlich Netto-Preise zuz\u00fcglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.<\/p>\n<p>2.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher uns aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zustehenden Anspr\u00fcche gegen den Kunden, inkl. etwaiger Saldoforderungen, bleiben gelieferte Waren unser Eigentum. Steht gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt, so ist dem Kunden die Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung untersagt. Weiterver\u00e4u\u00dferung ist nur Wiederverk\u00e4ufern im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverk\u00e4ufer von seinem Kunden Bezahlung erh\u00e4lt oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst auf den Kunden \u00fcbergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erf\u00fcllt hat. F\u00fcr den Fall des Wiederverkaufs tritt der Kunde bereits mit Abschluss des Gesch\u00e4fts mit uns seine Kaufpreisforderung in H\u00f6he des dem Besteller berechneten Verkaufspreises sicherungshalber an uns ab, ohne dass es sp\u00e4ter besonderer Erkl\u00e4rungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenst\u00e4nden weiter ver\u00e4u\u00dfert, ohne dass f\u00fcr die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller mit Vorrang vor den \u00fcbrigen Forderungen denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an uns ab, der dem in unserer Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Der Kunde hat uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Kunden die erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug oder anderen Gr\u00fcnden, die eine Gef\u00e4hrdung unseres Zahlungsanspruchs vermuten lassen, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Au\u00dferdem k\u00f6nnen wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten, sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegen\u00fcber dem Kunden verlangen.<\/p>\n<p>2.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kunde kann wegen M\u00e4ngeln nur aufrechnen oder Zahlungen zur\u00fcckbehalten, soweit ihm tats\u00e4chlich Zahlungsanspr\u00fcche wegen Sach- oder Rechtsm\u00e4ngeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger M\u00e4ngelanspr\u00fcche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Ber\u00fccksichtigung des Mangels verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Teil zur\u00fcckbehalten. Der Kunde hat kein Zur\u00fcckbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verj\u00e4hrt ist. Im \u00dcbrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zur\u00fcckbehaltung aus\u00fcben.<\/p>\n<p>2.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei wirtschaftlichem Unverm\u00f6gen des Kunden, seine Pflichten gegen\u00fcber dem Anbieter zu erf\u00fcllen, kann der Anbieter bestehende Austauschvertr\u00e4ge mit dem Kunden durch R\u00fccktritt, Dauerschuldverh\u00e4ltnisse durch K\u00fcndigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. \u00a7 321 BGB und \u00a7 112 InsO bleiben unber\u00fchrt. Der Kunde wird den Anbieter fr\u00fchzeitig schriftlich \u00fcber eine drohende Zahlungsunf\u00e4higkeit informieren.<\/p>\n<p>2.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Feste Leistungstermine sollen ausschlie\u00dflich ausdr\u00fccklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgem\u00e4\u00df erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>2.7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer und Frachtgeb\u00fchr.<\/p>\n<p>2.8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen k\u00f6nnen von dem Kunden gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Sie werden vom Anbieter nicht separat f\u00fcr jeden Kunden gespeichert. Eingabefehler k\u00f6nnen vor Absenden der Anmeldung bzw. vor Abschluss eines Vertrags \u00fcber die Nutzung kostenpflichtiger Services erkannt und korrigiert werden. Die f\u00fcr den Vertragsschluss zur Verf\u00fcgung stehende Sprache ist Deutsch.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>3.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Kunde und Anbieter benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, \u00fcber diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchf\u00fchrung zusammenh\u00e4ngenden Entscheidungen unverz\u00fcglich herbeizuf\u00fchren. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.<\/p>\n<p>3.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterst\u00fctzen und in seiner Betriebssph\u00e4re alle zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Auftragsausf\u00fchrung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verf\u00fcgung stellen und nach M\u00f6glichkeit einen Zugang auf das Lasersystem beim Kunden erm\u00f6glichen. Soweit aus Sicherheits- oder sonstigen Gr\u00fcnden ein Zugang nicht m\u00f6glich ist, verl\u00e4ngern sich davon betroffene Fristen angemessen; f\u00fcr weitere Auswirkungen werden die Vertragspartner eine angemessene Regelung vereinbaren. Der Kunde sorgt ferner daf\u00fcr, dass fachkundiges Personal f\u00fcr die Unterst\u00fctzung des Anbieters zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n<p>Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden k\u00f6nnen, stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters unentgeltlich ausreichende Arbeitspl\u00e4tze und Arbeitsmittel zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>3.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kunde hat M\u00e4ngel unverz\u00fcglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller f\u00fcr die M\u00e4ngelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden daf\u00fcr die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters verwendet.<\/p>\n<p>3.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Vertragspartner sind verpflichtet, \u00fcber Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse sowie \u00fcber sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchf\u00fchrung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchf\u00fchrung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von f\u00fcnf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.<\/p>\n<p>3.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschl\u00fcsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Anspr\u00fcche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschl\u00fcsselung begr\u00fcndet sind, au\u00dfer soweit zuvor eine Verschl\u00fcsselung vereinbart worden ist.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> St\u00f6rungen bei der Leistungserbringung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>4.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschlie\u00dflich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeintr\u00e4chtigt (\u201eSt\u00f6rung\u201c), verschieben sich die Termine um die Dauer der St\u00f6rung, erforderlichenfalls einschlie\u00dflich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner \u00fcber die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen St\u00f6rung und die Dauer der Verschiebung unverz\u00fcglich zu unterrichten.<\/p>\n<p>4.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Erh\u00f6ht sich der Aufwand aufgrund einer St\u00f6rung, kann der Anbieter auch die Verg\u00fctung des Mehraufwands verlangen, au\u00dfer der Kunde hat die St\u00f6rung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt au\u00dferhalb seines Verantwortungsbereichs.<\/p>\n<p>4.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Leistung des Anbieters vom Vertrag zur\u00fccktreten und \/ oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen des Anbieters innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erkl\u00e4ren, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung w\u00fcnscht. Bei einem R\u00fccktritt hat der Kunde dem Anbieter den Wert zuvor bestehender Nutzungsm\u00f6glichkeiten zu erstatten; gleiches gilt f\u00fcr Verschlechterungen durch bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch.<\/p>\n<p>4.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ger\u00e4t der Anbieter mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs f\u00fcr jede vollendete Woche des Verzugs beschr\u00e4nkt auf 0,5 % des Preises f\u00fcr den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt h\u00f6chstens 5 % der Verg\u00fctung f\u00fcr s\u00e4mtliche, vom Verzug betroffene vertragliche Leistungen; bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen bezogen auf die Verg\u00fctung f\u00fcr die jeweils betroffenen Leistungen f\u00fcr das volle Kalenderjahr. Erg\u00e4nzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Verg\u00fctung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.<\/p>\n<p>4.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei einer Verz\u00f6gerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein R\u00fccktrittsrecht nur, wenn die Verz\u00f6gerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verz\u00f6gerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, f\u00fcr jede vollendete Woche der Verz\u00f6gerung 1 % des Preises f\u00fcr den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verz\u00f6gerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt h\u00f6chstens 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen bezogen auf die Verg\u00fctung f\u00fcr die jeweils betroffenen Leistungen f\u00fcr das volle Kalenderjahr. Erg\u00e4nzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Verg\u00fctung.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> Sachm\u00e4ngel und Aufwendungsersatz<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>5.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Anbieter leistet Gew\u00e4hr f\u00fcr die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. F\u00fcr eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der vertragsgem\u00e4\u00dfen Beschaffenheit bestehen keine Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln.<\/p>\n<p>5.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Anbieter hat bei jeder M\u00e4ngelr\u00fcge das Recht zur Besichtigung und Pr\u00fcfung des beanstandeten Liefergegenstandes. Der Anbieter kann vom Kunden verlangen, den beanstandeten Liefergegenstand an den Anbieter zu schicken. Erweist sich die M\u00e4ngelr\u00fcge als unberechtigt und hat der Kunde dies vor Erhebung der M\u00e4ngelr\u00fcge erkannt oder fahrl\u00e4ssig nicht erkannt, so ist er zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Sch\u00e4den, z.B. Fahrt- oder Versandkosten, verpflichtet. Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialst\u00e4rke und Ausf\u00fchrung der Ware sind vorbehalten und f\u00fchren nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.<\/p>\n<p>5.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln bestehen auch nicht bei \u00fcberm\u00e4\u00dfiger oder unsachgem\u00e4\u00dfer Nutzung, nat\u00fcrlichem Verschlei\u00df, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Fehlern oder bei Sch\u00e4den, die aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachtr\u00e4glicher Ver\u00e4nderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, au\u00dfer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.<\/p>\n<p>5.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche gilt Ziffer 7 erg\u00e4nzend.<\/p>\n<p>5.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Sachmangelanspr\u00fcche betr\u00e4gt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn bei neu hergestellten Sachen, bei gebrauchten Sachen 6 Monate. Die gesetzlichen Fristen f\u00fcr den R\u00fcckgriff nach \u00a7 479 BGB bleiben unber\u00fchrt. Gleiches gilt, soweit das Gesetz gem\u00e4\u00df \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 oder \u00a7 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB l\u00e4ngere Fristen vorschreibt, bei einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Anbieters, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den F\u00e4llen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie f\u00fcr Anspr\u00fcche aus dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>5.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch den Anbieter f\u00fchrt nur zur Hemmung der Verj\u00e4hrung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen daf\u00fcr vorliegen. Ein Neubeginn der Verj\u00e4hrung tritt dadurch nicht ein.<\/p>\n<p>5.7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eine Nacherf\u00fcllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschlie\u00dflich auf die Verj\u00e4hrung des die Nacherf\u00fcllung ausl\u00f6senden Mangels Einfluss haben.<\/p>\n<p>5.8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Anbieter kann Verg\u00fctung seines Aufwands verlangen, soweit<\/p>\n<ol>\n<li>a) er aufgrund einer Meldung t\u00e4tig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, au\u00dfer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder<\/li>\n<li>b) eine gemeldete St\u00f6rung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder<\/li>\n<li>c) zus\u00e4tzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Erf\u00fcllung der Pflichten des Kunden anf\u00e4llt.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> Rechtsm\u00e4ngel<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>6.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Anspr\u00fcche des Kunden wegen Rechtsm\u00e4ngeln verj\u00e4hren entsprechend Ziffer 5.4. F\u00fcr Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche des Kunden gilt Ziffer 7 erg\u00e4nzend, f\u00fcr zus\u00e4tzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 5.7 entsprechend.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> Allgemeine Haftung des Anbieters<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>7.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Anbieter haftet dem Kunden stets<\/p>\n<ol>\n<li>a) f\u00fcr die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erf\u00fcllungsgehilfen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursachten Sch\u00e4den,<\/li>\n<li>b) nach dem Produkthaftungsgesetz und<\/li>\n<li>c) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen zu vertreten haben.<\/li>\n<\/ol>\n<p>7.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Anbieter haftet bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit nicht, au\u00dfer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf.<\/p>\n<p>7.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Diese Haftung ist bei Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt. Dies gilt auch f\u00fcr entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung f\u00fcr sonstige entfernte Folgesch\u00e4den ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>7.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Verg\u00fctung auf die H\u00f6he der Verg\u00fctung pro Vertragsjahr. F\u00fcr die Verj\u00e4hrung gilt Ziffer 5.4 entsprechend. Die Vertragspartner k\u00f6nnen bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, \u00fcblicherweise gegen eine gesonderte Verg\u00fctung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individual vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gem\u00e4\u00df Ziffer 7.1 bleibt von diesem Absatz unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>7.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Erg\u00e4nzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrl\u00e4ssigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchf\u00fchrung auf Schadens- und Aufwendungsersatz &#8211; unabh\u00e4ngig vom Rechtsgrund &#8211; insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Verg\u00fctung. Die Haftung gem\u00e4\u00df Ziffer 7.1 b) bleibt von diesem Absatz unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>7.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aus einer Garantieerkl\u00e4rung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdr\u00fccklich \u00fcbernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit den Beschr\u00e4nkungen gem\u00e4\u00df Ziffer 7.2ff.<\/p>\n<p>7.7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr Aufwendungsersatzanspr\u00fcche und sonstige Haftungsanspr\u00fcche des Kunden gegen den Anbieter gelten Ziffern 7.1 bis 7.6 entsprechend.<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong> Datenschutz<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>8.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Schutz der personenbezogener Daten der Kunden ist uns \u00e4u\u00dferst wichtig. F\u00fcr den Anbieter ist das Vertrauen der Kunden in den Schutz ihrer personenbezogenen Daten die entscheidende Grundlage f\u00fcr die Nutzung der Services. Ausf\u00fchrliche Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus den Datenschutzinformationen.<\/p>\n<p>8.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wir verwenden die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erf\u00fcllung und Abwicklung der Beauftragung bzw. Bestellung. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist (Name, Adresse, evtl. Telefonnummer zur Abstimmung von Lieferterminen). Gegebenenfalls werden die Daten automatisiert an die Versandunternehmen \u00fcbermittelt, damit diese einen Versandstatus direkt an den Kunden kommunizieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>8.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir die Zahlungsdaten ggf. an unsere Hausbank weiter. Sofern wir in Vorleistung treten, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ggf. eine Bonit\u00e4tsauskunft bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden ein. Die schutzw\u00fcrdigen Belange des Kunden werden gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen ber\u00fccksichtigt. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht.<\/p>\n<p>8.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nach vollst\u00e4ndiger Abwicklung des jeweiligen Vertrages und vollst\u00e4ndiger Kaufpreiszahlung sowie nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften werden die Daten des Kunden gel\u00f6scht.<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong> Sonstiges<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>9.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gerichtsstand ist Kempten (Allg\u00e4u). Der Anbieter ist berechtigt, an jedem anderen Gerichtsstand seiner Wahl zu klagen.<\/p>\n<p>9.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und die vertragliche Beziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss deutschen Kollisionsrechts.<\/p>\n<p>9.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen jederzeit zu \u00e4ndern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverh\u00e4ltnisses nicht ber\u00fchrt und die Mitglieder hierdurch objektiv nicht schlechter gestellt werden. Der Anbieter wird den Kunden die \u00c4nderung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen per E-Mail mitteilen. Jeder Kunde hat die M\u00f6glichkeit, den ge\u00e4nderten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen innerhalb einer Frist von vier Wochen gerechnet ab Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht hat der Anbieter ausdr\u00fccklich in der Mitteilung hinzuweisen. Wenn ein Kunde der \u00c4nderung nicht innerhalb der Frist widerspricht, haben die neuen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr diesen Kunden ab dem Tag des Fristablaufes Geltung. Innerhalb der Frist hat jeder Kunde das Recht, das Vertragsverh\u00e4ltnis mit dem Anbieter fristlos zu k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>9.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 M\u00fcndliche Nebenabreden bestehen nicht. \u00c4nderungen und\/oder Erg\u00e4nzungen dieser Vereinbarung bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr dieses Schriftformerfordernis.<\/p>\n<p>9.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert.<\/p>\n<h3><strong>B) Vertragsbedingungen f\u00fcr Dienstleistungen<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li><strong> Vertragsgegenstand<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>1.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Anbieter erbringt die Dienstleistung gem\u00e4\u00df der im Vertrag und nachfolgend vereinbarten Bedingungen gegen die vertraglich vereinbarte Verg\u00fctung. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung tr\u00e4gt der Kunde. Der Anbieter erbringt die Dienstleistung nach den Grunds\u00e4tzen der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Berufsaus\u00fcbung.<\/p>\n<p>1.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vertragsgegenstand kann in einer einmaligen, auch in Teilen zu erbringenden Leistung bestehen oder auf Dauer angelegt sein.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Durchf\u00fchrung der Dienstleistung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>2.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ort der Leistungserbringung ist der Sitz des Anbieters, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>2.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Anbieter erbringt die Leistung durch geeignete Mitarbeiter. Ein Anspruch des Kunden auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters besteht nicht.<\/p>\n<p>2.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Anbieter bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>2.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kunde ist gegen\u00fcber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern des Anbieters nicht weisungsbefugt.<\/p>\n<p>2.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sofern der Anbieter die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung ma\u00dfgebend.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Mitwirkungspflichten<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>3.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kunde tr\u00e4gt Sorge daf\u00fcr, dass der von ihm benannte Ansprechpartner dem Anbieter die f\u00fcr die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollst\u00e4ndig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verf\u00fcgung stellt, soweit nicht vom Anbieter geschuldet. Dar\u00fcber hinaus sorgt der Kunde f\u00fcr deren Aktualisierung. Der Anbieter darf von der Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, au\u00dfer soweit er erkennt oder erkennen muss, dass diese unvollst\u00e4ndig oder unrichtig sind.<\/p>\n<p>3.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kunde hat dazu die Dienstleistungserbringung durch den Anbieter zu beobachten.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> Laufzeit<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>4.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gek\u00fcndigt werden. Erstmals m\u00f6glich ist diese K\u00fcndigung zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Vertragsabschluss folgt. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem K\u00fcndigungsrecht unber\u00fchrt. Dies gilt jeweils nicht, soweit Abweichendes vereinbart ist.<\/p>\n<p>4.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>4.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 K\u00fcndigungserkl\u00e4rungen sind nur schriftlich wirksam.<\/p>\n<p>4.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ein R\u00fccktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> Verg\u00fctung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>5.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Anbieter die Verg\u00fctung fr\u00fchestens 12 Monate nach Vertragsschluss erh\u00f6hen, wenn die erh\u00f6hte Verg\u00fctung dem aktuellen Listenpreis des Anbieters entspricht. Weitere Erh\u00f6hungen k\u00f6nnen fr\u00fchestens 12 Monate nach Wirksamwerden einer vorangegangenen Erh\u00f6hung erfolgen. Eine Erh\u00f6hung wird 3 Monate nach Ank\u00fcndigung wirksam.<\/p>\n<p>5.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kunde hat ein K\u00fcndigungsrecht, wenn sich die Verg\u00fctungss\u00e4tze um mehr als f\u00fcnf Prozent erh\u00f6hen. Der Kunde kann innerhalb eines Monats ab Zugang der Ank\u00fcndigung zum Zeitpunkt der Wirksamkeit einer solchen Erh\u00f6hung k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>5.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vereinbarte Aufwandsnachweise gelten als genehmigt, soweit der Kunde nicht innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt detailliert schriftlich widerspricht und der Anbieter im Aufwandsnachweis auf die Genehmigungsfiktion hingewiesen hat.<\/p>\n<p>5.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Reisekosten und -spesen sowie sonstige Aufwendungen werden nach der Preisliste des Anbieters erstattet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.<\/p>\n<p>5.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Anbieter kann Verg\u00fctung seines Aufwands verlangen, soweit zus\u00e4tzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Erf\u00fcllung der Pflichten des Kunden (siehe auch Ziffer 3) anf\u00e4llt.<\/p>\n<h3><strong>C) Geltung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/h3>\n<p>Erg\u00e4nzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Kapitel A).<\/p>\n<ol>\n<li><strong>C. Vertragsbedingungen f\u00fcr Werkleistungen<\/strong><\/li>\n<li><strong> Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>1.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Anbieter erbringt die Werkleistung gem\u00e4\u00df der im Vertrag und nachfolgend vereinbarten Bedingungen gegen die vertraglich vereinbarte Verg\u00fctung.<\/p>\n<p>1.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Erfolgsverantwortung tr\u00e4gt der Anbieter nur, soweit<\/p>\n<ol>\n<li>a) die daf\u00fcr ma\u00dfgeblichen Kriterien bei Vertragsabschluss in der Leistungsbeschreibung in Bezug auf Umfang und Wirkung konkret und abschlie\u00dfend definiert wurden sowie Gegenstand des Vertrages geworden sind (vereinbarte Leistungskriterien) und<\/li>\n<li>b) der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt; es sei denn, diese haben keine Auswirkungen auf die Leistungserbringung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>1.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Leistungsbeschreibung beruht auf den vom Kunden mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen des Kunden. Die Leistungsbeschreibung gibt die vereinbarten Leistungskriterien (Ziffer 1.2 a) und etwa daf\u00fcr anzuwendende Testkriterien abschlie\u00dfend wieder. \u00c4nderungen der Leistungsbeschreibung erfolgen nur gem\u00e4\u00df Ziffer 4. Etwaige Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen f\u00fcr die Leistungsbeschreibung erbringt der Anbieter nur auf Grundlage eines gesonderten Vertrags.<\/p>\n<p>1.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Soweit noch nicht in der Leistungsbeschreibung vereinbart, einigen sich die Vertragspartner bis zu einem im Vertrag vereinbarten Termin, sonst bis sp\u00e4testens zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung anhand der vereinbarten Leistungskriterien auf die f\u00fcr deren \u00dcberpr\u00fcfung durchzuf\u00fchrenden Testmittel wie etwa Testf\u00e4lle (Ziffer 6.1 und 6.6 e). Soweit die Testmittel nicht bis zwei Wochen nach dem daf\u00fcr vorgesehenen Termin vereinbart worden sind, kann der Anbieter seinerseits geeignete Testmittel verbindlich definieren. Die Interessen des Kunden sind dabei angemessen zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>1.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Soweit der Anbieter keinen werkvertraglichen Erfolg schuldet, gelten die Vertragsbedingungen f\u00fcr Dienstleistungen (Kapitel B), au\u00dfer soweit anderes vereinbart ist.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Zusammenarbeit der Vertragspartner<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>2.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Ansprechpartner (Ziffer 3.1 der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, Kapitel A) haben die mit der Vertragsdurchf\u00fchrung zusammenh\u00e4ngenden Entscheidungen unverz\u00fcglich herbeizuf\u00fchren und f\u00fcr notwendige Informationen zur Verf\u00fcgung zu stehen. Die Entscheidungen der Ansprechpartner sind zu dokumentieren.<\/p>\n<p>2.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ort der Leistungserbringung ist der Sitz des Anbieters, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Mitwirkungspflichten<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>3.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kunde tr\u00e4gt Sorge daf\u00fcr, dass dem Anbieter die f\u00fcr die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollst\u00e4ndig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verf\u00fcgung stehen, soweit nicht vom Anbieter geschuldet. Der Anbieter darf von der Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, au\u00dfer soweit er erkennt oder erkennen muss, dass diese unvollst\u00e4ndig oder unrichtig sind.<\/p>\n<p>3.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kunde wird die nach Ziffer 1.3 definierten Testmittel rechtzeitig und ordnungsgem\u00e4\u00df \u00fcbergeben. Befindet sich der Kunde mit der \u00dcbergabe im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, geeignete Testmittel auf Kosten des Kunden zu erstellen oder zu beschaffen.<\/p>\n<p>3.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kunde hat M\u00e4ngel insbesondere gem\u00e4\u00df Ziffer 3.3 Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (Kapitel A) zu melden.<\/p>\n<p><strong>4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Abnahme<\/strong><\/p>\n<p>4.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kunde erkl\u00e4rt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des schriftlichen Abnahmeverlangens des Anbieters die Abnahme, soweit keine andere Frist vereinbart wurde. W\u00e4hrend dieses Pr\u00fcfungszeitraums kann sich der Kunde, ggf. anhand der Testmittel (Ziffer 1.3), davon \u00fcberzeugen, dass die Werkleistungen vertragsgem\u00e4\u00df sind.<\/p>\n<p>4.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein ger\u00fcgter Mangel einer der folgenden Kategorien zugeordnet:<\/p>\n<ol>\n<li>a) Kategorie 1<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Werkleistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzung unm\u00f6glich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschr\u00e4nkungen erlaubt.<\/p>\n<ol>\n<li>b) Kategorie 2<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Werkleistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzung einschr\u00e4nkt, ohne dass ein Mangel der Kategorie 1 vorliegt.<\/p>\n<ol>\n<li>c) Kategorie 3<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Werkleistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzung nur unerheblich einschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>4.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei einem Mangel der Kategorie 1 kann der Kunde die Abnahmeerkl\u00e4rung verweigern. Dies gilt auch, wenn mehrere M\u00e4ngel der Kategorie 2 zusammen zu Auswirkungen der Kategorie 1 f\u00fchren. Der Anbieter wird ordnungsgem\u00e4\u00df (Ziffer 3.3) gemeldete M\u00e4ngel mit Auswirkungen der Kategorie 1 in einem angemessenen Zeitraum so beseitigen, dass keine Auswirkungen der Kategorie 1 mehr vorliegen. Solange die Pr\u00fcfung wegen eines solchen Mangels, seinen Auswirkungen oder seiner Beseitigung nicht sachgerecht weitergef\u00fchrt werden kann, verl\u00e4ngert sich der Pr\u00fcfungszeitraum f\u00fcr die davon betroffenen Werkleistungen angemessen. Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln nach Erkl\u00e4rung der Abnahme bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>4.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bereits erkl\u00e4rte Teilabnahmen bleiben von sp\u00e4teren Abnahmepr\u00fcfungen f\u00fcr andere Leistungen unber\u00fchrt. Gleiches gilt f\u00fcr bereits durchgef\u00fchrte Pr\u00fcfungen, au\u00dfer soweit diese von einem Mangel oder seiner Beseitigung betroffen sind.<\/p>\n<p>4.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wenn keine Mangelauswirkungen der Kategorie 1 vorliegen, gilt die Leistung als abnahmef\u00e4hig.<\/p>\n<p>4.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Werkleistungen gelten &#8211; auch ohne ausdr\u00fcckliche Erkl\u00e4rung und ohne Abnahmeverlangen des Anbieters &#8211; als abgenommen,<\/p>\n<ol>\n<li>a) wenn der Kunde die Werkleistung zu anderen als zu Testzwecken (Ziffer 1.3) in Gebrauch nimmt, oder<\/li>\n<li>b) mit Bezahlung, au\u00dfer der Kunde hat berechtigterweise die Abnahme verweigert, oder<\/li>\n<li>c) wenn der Kunde innerhalb des Pr\u00fcfungszeitraums gem\u00e4\u00df Ziffer 6.1 keine M\u00e4ngel r\u00fcgt, die die Abnahme hindern, oder<\/li>\n<li>d) wenn der Kunde innerhalb einer ihm daf\u00fcr vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist keine M\u00e4ngel r\u00fcgt, die die Abnahme hindern und der Anbieter bei der Fristsetzung auf diese Folge hingewiesen hat oder<\/li>\n<li>e) wenn bei Verwendung der Testmittel (Ziffern 1.3, 3.2) die Tests durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, ohne dass M\u00e4ngel auftreten, die die Abnahme hindern.<\/li>\n<\/ol>\n<p>4.7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden abgrenzbare Teilleistungen auch einzeln nach diesen Regelungen abgenommen.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> Mangelanspr\u00fcche des Kunden<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>5.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kunde hat Mangelanspr\u00fcche nur, wenn gemeldete M\u00e4ngel reproduzierbar oder anderweitig nachweisbar sind. Dies gilt auch f\u00fcr M\u00e4ngel, f\u00fcr die Rechte bei der Abnahme vorbehalten sind. F\u00fcr die Mitteilung von M\u00e4ngeln gilt insbesondere Ziffer 3.3.<\/p>\n<p>5.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Stehen dem Kunden Mangelanspr\u00fcche zu, hat er zun\u00e4chst nur das Recht auf Nacherf\u00fcllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherf\u00fcllung beinhaltet nach Wahl des Anbieters entweder Mangelbeseitigung oder Neuherstellung.<\/p>\n<p>5.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl oder ist sie aus anderen Gr\u00fcnden nicht durchzuf\u00fchren, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Verg\u00fctung mindern, vom Vertrag zur\u00fccktreten und \/ oder im Rahmen von Ziffer 7 der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (Kapitel A) Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Zu einer kostenpflichtigen Selbstvornahme ist der Kunde nur berechtigt, wenn ein Mangel trotz Ablaufs einer angemessenen Frist zur Nacherf\u00fcllung nicht beseitigt ist und die Ursache hierf\u00fcr in der Sph\u00e4re des Anbieters liegt.<\/p>\n<p>5.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel geltend erg\u00e4nzend die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (Kapitel A). \u00a7 641 Abs. 3 BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> Vorzeitige Beendigung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>6.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 K\u00fcndigt der Kunde vor Abnahme, so ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Verg\u00fctung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben b\u00f6swillig unterl\u00e4sst. Es wird vermutet, dass danach dem Anbieter 10 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Verg\u00fctung zustehen.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> Geltung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Erg\u00e4nzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Kapitel A).<\/p>\n<h3><strong>D) Vertragsbedingungen f\u00fcr den Verkauf von Hardware<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li><strong> Vertragsgegenstand<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>1.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hardware sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, erg\u00e4nzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>1.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Hardware wird einschlie\u00dflich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie f\u00fcr den bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung k\u00f6nnen dem Kunden nach Wahl des Anbieters elektronisch zur Verf\u00fcgung gestellt werden, es sei denn, dass dies f\u00fcr den Kunden unzumutbar ist.<\/p>\n<p>1.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Beinhaltet die Lieferung der Hardware eine f\u00fcr ihre Funktionsf\u00e4higkeit zwingend notwendige Software, erh\u00e4lt der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware. Sonstige Software unterliegt gesonderten Regelungen.<\/p>\n<p>1.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Hardware durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen. Alle weiteren Leistungen des Anbieters, die auf Wunsch des Kunden erbracht werden (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration erfolgreicher Installation, Einweisung, Schulung und Beratung), werden nach Aufwand verg\u00fctet.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Preis, Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>2.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Preise gelten drei Monate ab Vertragsschluss. Danach kann der Anbieter sp\u00e4testens bis eine Woche vor Lieferung eine Erh\u00f6hung des Listenpreises durch seinen Vorlieferanten an den Kunden entsprechend weiterreichen. Der Kunde kann bis zur Lieferung, l\u00e4ngstens jedoch innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Preiserh\u00f6hung vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn die Preiserh\u00f6hung 5 % \u00fcberschreitet.<\/p>\n<p>2.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gefahr geht auf den Kunden direkt ab Auslieferungswerk \u00fcber. Der Kunde transportiert die Hardware vollst\u00e4ndig auf eigene Kosten und befreit den Anbieter von jeglichen Transport- und Abfertigungskosten.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Pflichten des Kunden<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>3.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kunde stellt die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen (z.B. Raum, Energie, Klima) f\u00fcr die Hardware her. Die erforderlichen Bedingungen ergeben sich aus dem Vertrag, soweit dort nicht geregelt, aus der Produktbeschreibung oder Bedienungsanleitung.<\/p>\n<p>3.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kunde wird dem Anbieter im Rahmen der erforderlichen Unterst\u00fctzung insbesondere freien Zugang zum Aufstellungsort der Hardware gew\u00e4hren, die erforderlichen Arbeitsmittel in angemessenem Umfang dort zur Verf\u00fcgung stellen und zweckdienliche Informationen (z.B. \u00fcber Einsatzbedingungen oder \u00c4nderungen an der Hardware) mitteilen.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> Mangelanspr\u00fcche des Kunden<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>4.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Anbieter gew\u00e4hrleistet, dass die Hardware bei vertragsgem\u00e4\u00dfem Einsatz den Vereinbarungen gem\u00e4\u00df 1.1 entspricht. F\u00fcr Rechtsm\u00e4ngel gilt erg\u00e4nzend Ziffer 6 der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (Kapitel A), f\u00fcr Sachm\u00e4ngel gilt erg\u00e4nzend Ziffer 5 der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (Kapitel A) nach Ma\u00dfgabe der nachfolgenden Regelungen (Ziffer 4.2 bis 4.4).<\/p>\n<p>4.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kunde hat Mangelanspr\u00fcche nur, wenn gemeldete M\u00e4ngel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. F\u00fcr die Mitteilung von M\u00e4ngeln gilt insbesondere Ziffer 4.3 der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (Kapitel A).<\/p>\n<p>4.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Stehen dem Kunden Mangelanspr\u00fcche zu, hat er zun\u00e4chst nur das Recht auf Nacherf\u00fcllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherf\u00fcllung beinhaltet nach Wahl des Anbieters entweder Nachbesserung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl angemessen ber\u00fccksichtigt. Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherf\u00fcllung ausgewechselt werden, geht auf den Anbieter \u00fcber.<\/p>\n<p>4.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl oder ist sie aus anderen Gr\u00fcnden nicht durchzuf\u00fchren, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Verg\u00fctung mindern, vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/oder \u2013 unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (Kapitel A) &#8211; Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde \u00fcbt ein ihm zustehendes Wahlrecht bez\u00fcglich dieser Mangelanspr\u00fcche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach M\u00f6glichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.<\/p>\n<p>4.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Tritt der Kunde vom Vertrag zur\u00fcck, wird der Anbieter die Hardware zur\u00fccknehmen und die vom Kunden geleistete Verg\u00fctung abz\u00fcglich der dem Kunden gew\u00e4hrten Nutzungsm\u00f6glichkeiten zur\u00fcckzahlen, h\u00f6chstens den bei der R\u00fcckgabe gew\u00f6hnlichen Verkaufswert dieser Hardware. Diese Nutzungsm\u00f6glichkeiten werden grunds\u00e4tzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung \u00fcber einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein l\u00e4ngerer oder k\u00fcrzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen ist.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> Lieferung, Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>5.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wir liefern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie in die in der Versand- und Lieferkostentabelle angegebenen L\u00e4nder. Die Lieferfrist ist der jeweiligen Artikelbeschreibung sowie der Liefertabelle zu entnehmen.<\/p>\n<p>5.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die genannten Preise verstehen sich netto zuz\u00fcglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Zus\u00e4tzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir pro Bestellung die im jeweiligen Artikelangebot bzw. in der Versand- und Lieferkostentabelle angegebenen Versandkosten.<\/p>\n<p>5.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Erfolgt eine Versendung der Ware in L\u00e4nder au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union (EU), kommen je nach Lieferland unterschiedliche weitere Kosten, etwa Bankgeb\u00fchren, Steuern und\/oder Z\u00f6lle hinzu, die vom Kunden zu tragen sind. Weitere Informationen finden Sie beispielsweise unter http:\/\/auskunft.ezt-online.de\/ezto\/Welcome.do<\/p>\n<p>5.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Lieferungen und Leistungen (Vertragserf\u00fcllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erf\u00fcllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die f\u00fcr die Ausfuhr\/Verbringung\/Einfuhr ben\u00f6tigt werden. Verz\u00f6gerungen aufgrund Exportpr\u00fcfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten au\u00dfer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gilt der Vertrag bez\u00fcglich der betroffenen Teile als nicht geschlossen; Schadensersatzanspr\u00fcche werden insoweit und wegen vorgenannter Frist\u00fcberschreitungen ausgeschlossen.<\/p>\n<p>5.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der verkauften Sache geht mit der Auslieferung der Sache an einen geeigneten Bef\u00f6rderer (Spediteur, Frachtf\u00fchrer, Post etc.) auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> Geltung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Erg\u00e4nzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Kapitel A).<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div>\n\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":9,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-157","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v18.3 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>AGB f\u00fcr Unternehmen &raquo; 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